Der für den Ausbau der Wirtschaftswege „An den Königstannen“ und „Im Zuschlag“ im Rahmen des Förderprogramms Ländlicher Wegebau nach der ZILE Richtlinie eingereichte Antrag für das Jahr 2016 wurde durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems mit Datum vom 22.01.2016 negativ beschieden. Dies wurde begründet mit wesentlich mehr eingereichten Förderanträgen als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und deshalb eine Projektauswahl erfolgen musste. Da andere Projekte im Projektranking auf Ebene der Bezirks Weser- Ems in der Förderwürdigkeit höher zu bewerten waren, schied der Antrag der Gemeinde Bohmte aus.

 

Da seinerzeit mehr Projekte als erwartet beantragt wurden, hat sich das Land für eine Neuauflage im Förderzeitraum 2017 und 2018 entschieden. Für die nächsten einzureichenden Anträge und deren Stichtage am 15.02.2017 und 15.09.2017 wird jeweils ein erneutes Ranking durchgeführt.

 

Unterzieht man die im Jahr 2015 beantragten Wirtschaftswege  „An den Königstannen“ und „Im Zuschlag“ einer näheren Betrachtung und wägt die Gesichtspunkte Bedarf, Bedeutung und Zustand mit anderen Wegen ab, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Straße Hinterfelde in der Kategorie durchaus höher einzustufen ist. Nach Rücksprache mit Vertretern vom Amt für regionale Landesentwicklung, Geschäftsbereich Osnabrück wird der Wirtschaftsweg Hinterfelde im Ranking höher einzustufen sein, als „An den Königstannen“ und „Im Zuschlag“.

 

Der ländliche Weg „Hinterfelde“ hat im Laufe der Zeit an Bedeutung stetig zugenommen und stellt heute eine wichtige Verbindung sowohl für die Landwirtschaft als auch für zahlreiche weitere Nutzergruppen, wie die aus den angrenzenden Siedlungsbereichen, dar. Die Multifunktionalität des Weges ist als hoch einzustufen, so  gehört er auch zum Schulbusliniennetz. Im Hinblick auf die derzeitige Erarbeitung des kommunalen Wirtschaftswegekonzeptes wurde die besondere Bedeutung des Bereiches Hinterfelde erkannt und zum Ausdruck gebracht. Der ländliche Weg „Hinterfelde“ ist lauf Konzept als Hauptwirtschaftsweg einzustufen.

 

Der finanzielle Aufwand für den Ausbau des Hauptwirtschaftsweges beträgt nach einer ersten Kostenschätzung 938.000 €. Der Fachbereich 3.2 des Fachdienstes Planen und Bauen schlägt vor, die Zuwendung zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung für den Hauptwirtschaftsweg zum Antragsstichtag, 15.09.2017 zu beantragen. Die Förderquote errechnet sich nach dem Steueraufkommen  der jeweiligen  Antragstellerin,  für die Gemeinde liegt diese  bei 63 %. Nach den Förderrichtlinien muss die Durchführung der Maßnahme bis zum Ende des Folgejahres der Antragstellung, also 2018 abgeschlossen sein. Mittel sind für das Haushaltsjahr 2018 einzustellen.

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der Antrag zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung für den Ausbau des Hauptwirtschaftsweges „Hinterfelde“ für den Antragsstichtag 15.09.2017 von der Verwaltung beim Amt für regionale Landesentwicklung vorzulegen ist.

 


Auf Vorschlag von Herrn Klenke empfiehlt der Ausschuss, die Antragstellung vorzubereiten um rechtzeitig zum Antragstichtag, 15. September 2017 unter Berücksichtigung der Haushaltssituation reagieren zu können.

 

 


Herr Westermeyer schlägt vor, den Ausbau aufgrund anderer bedeutender Vorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung und fehlender Haushaltsmittel nicht zu beschließen.

Auf die Frage von Herr Büttner, warum eine Antragstellung schädlich wäre im Fall, wenn sie aufgrund fehlender Mittel wieder zurück gezogen werden muss, entgegnet Herr Dunkhorst, dass beispielsweise bei späteren Anträgen für Fördermaßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung durchaus aus diesem Grunde die Aussichten einer Berücksichtigung im Rahmen der Förderwürdigkeit, geringer sind.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0