Sitzung: 28.02.2017 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: BV/041/2017
Der für den Ausbau der Wirtschaftswege „An den
Königstannen“ und „Im Zuschlag“ im Rahmen des Förderprogramms Ländlicher
Wegebau nach der ZILE Richtlinie eingereichte Antrag für das Jahr 2016 wurde
durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems mit Datum vom
22.01.2016 negativ beschieden. Dies wurde begründet mit wesentlich mehr
eingereichten Förderanträgen als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und
deshalb eine Projektauswahl erfolgen musste. Da andere Projekte im
Projektranking auf Ebene der Bezirks Weser- Ems in der Förderwürdigkeit höher
zu bewerten waren, schied der Antrag der Gemeinde Bohmte aus.
Da seinerzeit mehr Projekte als erwartet
beantragt wurden, hat sich das Land für eine Neuauflage im Förderzeitraum 2017
und 2018 entschieden. Für die nächsten einzureichenden Anträge und deren
Stichtage am 15.02.2017 und 15.09.2017 wird jeweils ein erneutes Ranking
durchgeführt.
Unterzieht man die im Jahr 2015 beantragten
Wirtschaftswege „An den Königstannen“
und „Im Zuschlag“ einer näheren Betrachtung und wägt die Gesichtspunkte Bedarf,
Bedeutung und Zustand mit anderen Wegen ab, kommt man zu dem Ergebnis, dass die
Straße Hinterfelde in der Kategorie durchaus höher einzustufen ist. Nach
Rücksprache mit Vertretern vom Amt für regionale Landesentwicklung,
Geschäftsbereich Osnabrück wird der Wirtschaftsweg Hinterfelde im Ranking höher
einzustufen sein, als „An den Königstannen“ und „Im Zuschlag“.
Der ländliche Weg „Hinterfelde“ hat im Laufe der
Zeit an Bedeutung stetig zugenommen und stellt heute eine wichtige Verbindung
sowohl für die Landwirtschaft als auch für zahlreiche weitere Nutzergruppen,
wie die aus den angrenzenden Siedlungsbereichen, dar. Die Multifunktionalität
des Weges ist als hoch einzustufen, so
gehört er auch zum Schulbusliniennetz. Im Hinblick auf die derzeitige
Erarbeitung des kommunalen Wirtschaftswegekonzeptes wurde die besondere Bedeutung
des Bereiches Hinterfelde erkannt und zum Ausdruck gebracht. Der ländliche Weg
„Hinterfelde“ ist lauf Konzept als Hauptwirtschaftsweg einzustufen.
Der finanzielle Aufwand für den Ausbau des
Hauptwirtschaftsweges beträgt nach einer ersten Kostenschätzung 938.000 €. Der
Fachbereich 3.2 des Fachdienstes Planen und Bauen schlägt vor, die Zuwendung
zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung für den
Hauptwirtschaftsweg zum Antragsstichtag, 15.09.2017 zu beantragen. Die
Förderquote errechnet sich nach dem Steueraufkommen der jeweiligen Antragstellerin, für die Gemeinde liegt diese bei 63 %. Nach den Förderrichtlinien muss die
Durchführung der Maßnahme bis zum Ende des Folgejahres der Antragstellung, also
2018 abgeschlossen sein. Mittel sind für das Haushaltsjahr 2018 einzustellen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der Antrag zur Förderung der
integrierten ländlichen Entwicklung für den Ausbau des Hauptwirtschaftsweges
„Hinterfelde“ für den Antragsstichtag 15.09.2017 von der Verwaltung beim Amt
für regionale Landesentwicklung vorzulegen ist.
Auf Vorschlag von Herrn Klenke empfiehlt der
Ausschuss, die Antragstellung vorzubereiten um rechtzeitig zum Antragstichtag,
15. September 2017 unter Berücksichtigung der Haushaltssituation reagieren zu
können.
Herr Westermeyer schlägt vor, den Ausbau
aufgrund anderer bedeutender Vorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung und
fehlender Haushaltsmittel nicht zu beschließen.
Auf die Frage von Herr Büttner, warum eine
Antragstellung schädlich wäre im Fall, wenn sie aufgrund fehlender Mittel
wieder zurück gezogen werden muss, entgegnet Herr Dunkhorst, dass
beispielsweise bei späteren Anträgen für Fördermaßnahmen im Rahmen der
Dorfentwicklung durchaus aus diesem Grunde die Aussichten einer Berücksichtigung
im Rahmen der Förderwürdigkeit, geringer sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |