Sachverhalt:

Unter Bezug auf die Sitzungen des Ausschusses für Verkehr und Wege  und des Verwaltungsausschusses vom 28.11.2016 und 07.12.2016 und deren gefassten Beschlüsse, bereits vor Ausschreibung und Vergabe künftiger Deckenerneuerungsmaßnahmen im Rahmen einer Datenerfassung die charakteristischen Eigenschaften der Fahrbahnen mit den Nebenanlagen festzustellen, sind zwischenzeitlich die Vorarbeiten für die Erfassung und Bewertung durch die Firma Roxeler, Ingenieurgesellschaft, Münster aufgenommen worden.

Berücksichtigung finden dabei die nachstehenden Straßen und Wege an denen bis zum Jahr 2020 Deckenerneuerungsmaßnahmen eingeplant sind.

 

Gemeindestraßen

2017      Siedlung Krähenkamp

2018      Siedlung Sudheide

2019      Alter Postweg, Mozartstraße

2020      Meyerhof, An der Isenburg, Obere Straße

 

Wirtschaftswege

2017      Am Schützenplatz

2018      Oelinger Straße

2019      Auf der Höhe

2020      Stirper Straße zwischen „Am Schützenplatz“ und „Vor dem Fege“

 

Grundlage für die Bemessung sind die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12). Fahrbahnen werden entsprechend der Beanspruchung aus Verkehr den Belastungsklassen Bk 0,3 bis Bk 100 zugeordnet. Für die vorgenannten Gemeindestraßen und Wirtschaftswege wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (Wohnwege/Wohnstraßen) und eine Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde gelegt. Das heißt, als dimensionierungsrelevante Beanspruchung sind bei der Bemessung 0,3 Mio. äquivalente 10 t Achsübergänge in Ansatz zu bringen. Bei zweiachsigen LKW mit einer Achslast von 10 to je Achse sind dies durchschnittlich 2 – 3 LKW pro Tag.

 

Für die Beurteilung des Fahrbahnaufbaus und der Tragfähigkeit ist die Entnahme von Asphaltbohrkernen bis 50 cm Tiefe einschließlich Schichtenmessung und optischer Beurteilung erforderlich. Hinzu kommen Rammkernsondierungen in Bodenklassen 1-5 (DIN 18196) zur Abschätzung bodenmechanischer Kennwerte. Darüber hinaus ist die Überprüfung von bituminösem Mischgut am Aufbruchstück hinsichtlich Steinkohlepech (Teer/Pak) sowie die Untersuchung einer Probe des Schotters auf Asbesthaltigkeit Gegenstand des Untersuchungsberichtes.

 

Der Untersuchungsbericht wird bis zur Sitzung vorliegen. Die Ergebnisse mit den Einzeluntersuchungen werden dem Ausschuss vorgetragen. Sollte der Untersuchungsbericht zum dem Ergebnis führen, dass die für 2017 vorgesehenen Straßen Siedlung „Krähenkamp“ und „Am Schützenplatz“ für eine Deckenerneuerung aufgrund mangelnder Tragfähigkeit nicht geeignet sind, sollte als Ersatz dafür die in  den Folgejahren angedachten Straßen gewählt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Untersuchungsbericht der Niederschrift beizufügen.

 

 

 


 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend den Empfehlungen  des Untersuchungsberichtes folgende Reihenfolge zur Abarbeitung der Deckenerneuerungsmaßnahmen:

 

Gemeindestraßen

2017      Siedlung Krähenkamp

2018      Siedlung Sudheide

2019      Alter Postweg, Mozartstraße

2020      Meyerhof, An der Isenburg, Obere Straße

 

Wirtschaftswege

2017      Am Schützenplatz

2018      Oelinger Straße

2019      Auf der Höhe

2020      Stirper Straße zwischen „Am Schützenplatz“ und „Vor dem Fege“

 

 


 

 


Der Ausschuss für Verkehr und Wege empfiehlt, die Kosten für einen Vollausbau unter Zugrundelegung der Bewertungen aus den Untersuchungsergebnissen, die hinsichtlich einer zu treffenden Empfehlung benötigt werden, zu ermitteln und diese als Grundlage für die weiteren Beratungen zu verwenden. Aufgrund der zu benötigenden Vorlaufzeit für eine Kostenschätzung ist ein Zeitrahmen von 14 Tagen realistisch.

 

 


Die Vorarbeiten an den Straßen zur Erstellung der Untersuchungsberichte werden gegenwärtig durch die Firma Roxeler, Münster vorgenommen.

 

Die Unterlagen dazu liegen für die Siedlung Krähenkamp und „Am Schützenplatz“, Oelinger Straße und Stirper Straße in komplettem Umfang vor. Für die übrigen aufgeführten Straßen  und Wege sind die Berichte noch unvollständig und werden in nächster Zeit  nachgereicht. Grundsätzlich kann daraus bereits jetzt schon abgeleitet werden, dass die vorhandenen Verkehrsflächenbefestigungen nicht den verkehrsbedingten Anforderungen entsprechen. Aufgrund des festgestellten Straßenaufbaus ist ein einfacher Überbau (Deckensanierung) nicht ausreichend.

 

Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes, dass die Straßen in der Siedlung Krähenkamp und  „Am Schützenplatz“ nicht für eine Deckenerneuerung geeignet sind und der komplette Untersuchungsumfang noch nicht vorliegt, schlägt Herr Sehlmeyer vor, den Punkt zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu geben.

 

Herr Westermeyer weist darauf hin, dass ergänzend dem vorliegenden Sachstand der Straßen „Am Schützenplatz“ und Krähenkamp die Ergebnisse für die übrigen Straßen zur weiteren Klärung vorliegen müssen.

 

Herr Büttner weist auf den unzureichenden Zustand der Fahrbahn der Arenshorster Straße hin und bittet um Berücksichtigung im Rahmen der Deckenerneuerungsmaßnahmen. Herr Sehlmeyer entgegnet, zunächst die Reihenfolge aus der Vorlage zu berücksichtigen.

 

Herr Dunkhorst schlägt vor, die Ausbaukosten unter Zugrundelegung der Empfehlungen aus den Untersuchungsergebnissen, die hinsichtlich einer zu treffenden Empfehlung benötigt werden, zu ermitteln und für die weiteren Beratungen in den Fraktionen zu verwenden.

 

Herr Klenke merkt an, dass für das Aufbringen lediglich einer neuen Decke nach den Richtlinien von den Firmen keine Gewährleistung übernommen wird. Dies sollte in die weiteren Erwägungen mit einbezogen werden.

 

Herr Kroboth spricht sich dafür aus, die Thematik erneut in den Fraktionen zu beraten.

 

Herr Klenke bittet darum zu prüfen, ob die Straße „Alter Postweg“ aufgrund ihres Zustandes der Siedlung Krähenkamp gegenüber vorgezogen werden kann.

 

Herr Kroboth plädiert dafür, die bisher geplante Reihenfolge beizubehalten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0