Sitzung: 28.02.2017 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: BV/040/2017
Sachverhalt:
Unter Bezug auf die Sitzungen des Ausschusses für
Verkehr und Wege und des
Verwaltungsausschusses vom 28.11.2016 und 07.12.2016 und deren gefassten
Beschlüsse, bereits vor Ausschreibung und Vergabe künftiger
Deckenerneuerungsmaßnahmen im Rahmen einer Datenerfassung die
charakteristischen Eigenschaften der Fahrbahnen mit den Nebenanlagen
festzustellen, sind zwischenzeitlich die Vorarbeiten für die Erfassung und
Bewertung durch die Firma Roxeler, Ingenieurgesellschaft, Münster aufgenommen
worden.
Berücksichtigung finden dabei die nachstehenden
Straßen und Wege an denen bis zum Jahr 2020 Deckenerneuerungsmaßnahmen
eingeplant sind.
Gemeindestraßen
2017 Siedlung
Krähenkamp
2018 Siedlung
Sudheide
2019 Alter
Postweg, Mozartstraße
2020 Meyerhof,
An der Isenburg, Obere Straße
Wirtschaftswege
2017
Am Schützenplatz
2018
Oelinger Straße
2019
Auf der Höhe
2020
Stirper Straße zwischen „Am Schützenplatz“ und „Vor dem Fege“
Grundlage für die Bemessung sind die
„Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO
12). Fahrbahnen werden entsprechend der Beanspruchung aus Verkehr den
Belastungsklassen Bk 0,3 bis Bk 100 zugeordnet. Für die vorgenannten
Gemeindestraßen und Wirtschaftswege wird die Belastungsklasse Bk 0,3
(Wohnwege/Wohnstraßen) und eine Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde gelegt.
Das heißt, als dimensionierungsrelevante Beanspruchung sind bei der Bemessung
0,3 Mio. äquivalente 10 t Achsübergänge in Ansatz zu bringen. Bei zweiachsigen
LKW mit einer Achslast von 10 to je Achse sind dies durchschnittlich 2 – 3 LKW
pro Tag.
Für die Beurteilung des Fahrbahnaufbaus und der
Tragfähigkeit ist die Entnahme von Asphaltbohrkernen bis 50 cm Tiefe
einschließlich Schichtenmessung und optischer Beurteilung erforderlich. Hinzu
kommen Rammkernsondierungen in Bodenklassen 1-5 (DIN 18196) zur Abschätzung
bodenmechanischer Kennwerte. Darüber hinaus ist die Überprüfung von bituminösem
Mischgut am Aufbruchstück hinsichtlich Steinkohlepech (Teer/Pak) sowie die
Untersuchung einer Probe des Schotters auf Asbesthaltigkeit Gegenstand des
Untersuchungsberichtes.
Der Untersuchungsbericht wird bis zur Sitzung
vorliegen. Die Ergebnisse mit den Einzeluntersuchungen werden dem Ausschuss
vorgetragen. Sollte der Untersuchungsbericht zum dem Ergebnis führen, dass die
für 2017 vorgesehenen Straßen Siedlung „Krähenkamp“ und „Am Schützenplatz“ für
eine Deckenerneuerung aufgrund mangelnder Tragfähigkeit nicht geeignet sind,
sollte als Ersatz dafür die in den
Folgejahren angedachten Straßen gewählt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen,
den Untersuchungsbericht der Niederschrift beizufügen.
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend den Empfehlungen des Untersuchungsberichtes folgende Reihenfolge zur Abarbeitung der Deckenerneuerungsmaßnahmen:
Gemeindestraßen
2017 Siedlung
Krähenkamp
2018 Siedlung
Sudheide
2019 Alter
Postweg, Mozartstraße
2020 Meyerhof,
An der Isenburg, Obere Straße
Wirtschaftswege
2017
Am Schützenplatz
2018
Oelinger Straße
2019
Auf der Höhe
2020
Stirper Straße zwischen „Am Schützenplatz“ und „Vor dem Fege“
Der Ausschuss für Verkehr und Wege empfiehlt,
die Kosten für einen Vollausbau unter Zugrundelegung der Bewertungen aus den
Untersuchungsergebnissen, die hinsichtlich einer zu treffenden Empfehlung
benötigt werden, zu ermitteln und diese als Grundlage für die weiteren
Beratungen zu verwenden. Aufgrund der zu benötigenden Vorlaufzeit für eine
Kostenschätzung ist ein Zeitrahmen von 14 Tagen realistisch.
Die Vorarbeiten an den Straßen zur Erstellung
der Untersuchungsberichte werden gegenwärtig durch die Firma Roxeler, Münster
vorgenommen.
Die Unterlagen dazu liegen für die Siedlung
Krähenkamp und „Am Schützenplatz“, Oelinger Straße und Stirper Straße in
komplettem Umfang vor. Für die übrigen aufgeführten Straßen und Wege sind die Berichte noch unvollständig
und werden in nächster Zeit nachgereicht.
Grundsätzlich kann daraus bereits jetzt schon abgeleitet werden, dass die
vorhandenen Verkehrsflächenbefestigungen nicht den verkehrsbedingten
Anforderungen entsprechen. Aufgrund des festgestellten Straßenaufbaus ist ein
einfacher Überbau (Deckensanierung) nicht ausreichend.
Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes, dass
die Straßen in der Siedlung Krähenkamp und
„Am Schützenplatz“ nicht für eine Deckenerneuerung geeignet sind und der
komplette Untersuchungsumfang noch nicht vorliegt, schlägt Herr Sehlmeyer vor,
den Punkt zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu geben.
Herr Westermeyer weist darauf hin, dass
ergänzend dem vorliegenden Sachstand der Straßen „Am Schützenplatz“ und
Krähenkamp die Ergebnisse für die übrigen Straßen zur weiteren Klärung
vorliegen müssen.
Herr Büttner weist auf den unzureichenden
Zustand der Fahrbahn der Arenshorster Straße hin und bittet um Berücksichtigung
im Rahmen der Deckenerneuerungsmaßnahmen. Herr Sehlmeyer entgegnet, zunächst
die Reihenfolge aus der Vorlage zu berücksichtigen.
Herr Dunkhorst schlägt vor, die Ausbaukosten
unter Zugrundelegung der Empfehlungen aus den Untersuchungsergebnissen, die
hinsichtlich einer zu treffenden Empfehlung benötigt werden, zu ermitteln und
für die weiteren Beratungen in den Fraktionen zu verwenden.
Herr Klenke merkt an, dass für das Aufbringen
lediglich einer neuen Decke nach den Richtlinien von den Firmen keine
Gewährleistung übernommen wird. Dies sollte in die weiteren Erwägungen mit
einbezogen werden.
Herr Kroboth spricht sich dafür aus, die
Thematik erneut in den Fraktionen zu beraten.
Herr Klenke bittet darum zu prüfen, ob die
Straße „Alter Postweg“ aufgrund ihres Zustandes der Siedlung Krähenkamp
gegenüber vorgezogen werden kann.
Herr Kroboth plädiert dafür, die bisher geplante
Reihenfolge beizubehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |