Mit Schreiben vom 26.01.2017 beantragt die SPD-Fraktion die Erstellung eines Investitionskonzeptes für Sportstätten in der Gemeinde Bohmte. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Investitionskonzept für folgende Einrichtungen zu erstellen:

Hallenbad Bohmte

Freibad Bohmte

Sportplatz Jahstraße und gesamtes Umfeld in Bohmte

Sportplatz Herringhausen

Sportplatz Hunteburg

Turnhalle Jahnstraße in Bohmte

Turnhalle Tilingstraße in Bohmte

Turnhalle Herringhausen

Turnhalle Hunteburg

Das Konzept soll den  kurz-, mittel- und langfristigen Investitionsbedarf an den genannten Einrichtungen darstellen, um den aktuellen Anforderungen zu entsprechen und um eine langfristige Erhaltung zu gewährleisten.

Auf Grundlage des Investitionskonzeptes ist ein Finanzierungsplan für die kommenden Haushaltsjahre von der Verwaltung zu erstellen. Über die Notwendigkeit und Priorität der einzelen Maßnahmen soll der Verwaltungsausschuss und Gemeinderat entscheiden. Zuvor sind die Ausschüsse und Ortsräte mit Beratungen zu beteiligen.


Anlagen:

Antrag der SPD-Fraktion v. 26.01.2017


Der Rat stimmt dem Antrag v. 26.01.2017 der SPD-Fraktion zur Erstellung eines Investitionskonzeptes für die genannten Sportstätten in der Gemeinde Bohmte zu. Die Verwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Finanzierungskonzept  zu erarbeiten..


Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

     

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

Kostenstelle:

     

Deckungsmittel stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

Jährliche Folgekosten:      

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt