Sitzung: 26.01.2017 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/003/2017
Sachverhalt:
Westlich des Bebauungsplans Nr. 102
„Sonnenbrink“ besteht die Möglichkeit zusätzliches Wohnbauland auszuweisen, um
so für weitere Bauplätze die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Hierbei handelt es sich um die Grundstücke Gemarkung Bohmte, Flur 42, Flurstück
13/1 und 13/3 zwischen den Straßen „Hinterfelde“ und „Am Mühlenfeld“. Die
Grundstücke stehen im Eigentum von Herrn Uwe Bühnung, Am Mühlenfeld 4, 49163
Bohmte. Hierfür ist der Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ aufzustellen.
Da die Planung von privater Seite durch Herrn
Bühning initiiert wurde, soll eine Kostenerstattung durch den Interessenten
vorgesehen werden.
Hierzu wurde der Entwurf eines städtebaulichen
Vertrages erarbeitet, welcher der Vorlage beigefügt ist. In dem städtebaulichen
Vertrag ist die Kostenerstattung für die mit der Aufstellung der Bauleitplanung
in Verbindung stehenden Kosten enthalten. Das günstigste Angebot für die
Planungsleistungen hat das Planungsbüro Hahm, Osnabrück (pbh) mit einer
Angebotssumme in Höhe von 10.331,04 € (brutto) abgegeben. Darüber hinaus fallen
Kosten für eine Artenschutzprüfung in Höhe von 1.364,93 € an, die ebenfalls von
Herrn Bühning zu erstatten sind. Der Vertragsentwurf ist mit Herrn Bühning
vorabgestimmt worden.
Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages mit
Herrn Bühning erfolgt die Beauftragung des Planungsbüro Hahm, Osnabrück. Von
dort wird die Entwurfsplanung dann erarbeitet.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den vorliegenden Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ mit Herrn Uwe Bühning, Am Mühlenfeld 4, 49163 Bohmte abzuschließen. Des Weiteren sind nach Abschluss des Städtebaulichen Vertrages die Aufträge für die Bauleitplanung zu erteilen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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11.695,97
€ |
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Gesamtausgaben
in Höhe von |
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- |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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0,00 € |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im |
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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im |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Folgeeinnahmen
in Höhe von |
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Folgeausgaben
in Höhe von |
- |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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im
Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im
Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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Herr Westermeyer unterstützt im Namen der CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag. Es sei sinnvoll, weiteres Bauland zu erschließen.
Herr Rehme schließt sich den Ausführungen an. Es bestehe seid Jahrzehnten der Wunsch, in dem Bereich etwas zu entwickeln.
Frau Schneider-Solf sieht die Erschließung von Baulücken ebenfalls als sinnvoll an. Das Verkehrsaufkommen sei hier aber schon jetzt sehr hoch. Es gebe insbesondere von der Bahnhofstraße zur Bremer Straße große Probleme. Sie fordere daher ein Verkehrskonzept.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
28 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |